Hallo zusammen,
ich brauche mal eure rechtliche und praktische Einschätzung zu meiner aktuellen Miet-Situation in Berlin.
Ich wohne seit Kurzem zusammen mit einem Mitbewohner zur Untermiete in einer ca. 65 m² großen Wohnung. Im schriftlichen Untermietvertrag ist für jeden von uns eine Miete von 350 € vereinbart, die wir monatlich ganz normal und pünktlich überweisen. Mündlich hatten wir ursprünglich abgemacht, dass wir ihr zusätzlich jeweils einen Betrag bar auf die Hand geben. Jetzt hat sie diese mündliche Forderung aber spontan um 100 € pro Person erhöht und verlangt von jedem von uns 250 € jeden Monat in bar im Umschlag (insgesamt zahlt also jeder von uns 600 €). Eine schriftliche Quittung für das Bargeld verweigert sie uns allerdings komplett.
Ihr einfach nur die vertraglich vereinbarte Miete zu überweisen und das Bargeld einzustellen, ist extrem schwierig, da sie jeden Monat persönlich in der Wohnung vorbeikommt, um das Geld abzuholen. Nachdem ich mich ein bisschen mit dem Berliner Mietspiegel und den üblichen Bestandsmieten der Wohnungsbaugesellschaft beschäftigt habe, der die Anlage gehört, ist mir klar geworden, dass sie von uns beiden zusammen extrem viel Geld verlangt und sich die Wohnung im Grunde von uns komplett finanzieren lässt.
Als Beweise für die Barzahlungen haben wir den schriftlichen Untermietvertrag (laut dem exakt 350 € vereinbart sind und mündliche Nebenabreden ausgeschlossen sind), WhatsApp-Chats, in denen sie das Bargeld im Umschlag einfordert und die Beträge anspricht, zeitnahe Bankabhebungen über die Bar-Beträge sowie eine frühere Rücküberweisung von ihr (weil sie das Geld unbedingt bar wollte). Zudem sind mein Mitbewohner und ich bei den Übergaben jeweils gegenseitig Zeugen und führen Gedächtnisprotokolle.
Ich frage mich nun, wie ich hier am cleversten vorgehe: Habe ich durch den Mietspiegel und die Mietpreisbremse ein klares Recht, mir die zu viel gezahlten Beträge (oder zumindest den Teil über der zulässigen Höchstmiete) nach dem Auszug zurückzuholen? Ist der Weg über die Mietpreisbremse der sicherste Ansatz, um spätere Einwände wie „ihr wusstet von der mündlichen Absprache“ auszuschließen, und wann sollte man so etwas am besten rügen? Und reicht die Beweislage aus Vertrag, Chats und Bankbelegen aus, um den geforderten Betrag nach dem Auszug direkt einzuklagen oder mit der Kaution zu verrechnen?
Danke euch für eure Einschätzungen!